In Österreich ist die Rechtslage eindeutig: Gemäß § 26 Arbeitszeitgesetz (AZG) sowie der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind Dienstgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Dienstnehmer systematisch und lückenlos aufzuzeichnen. Was das konkret bedeutet, welche Höchstgrenzen gelten und wo Ausnahmen greifen, klären die Ratgeber dieser Themenwelt.
Von der Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG über Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit bis zu den Anforderungen an eine revisionssichere Dokumentation gemäß den Vorgaben des Arbeitsinspektorats findest Du hier die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung – inklusive Vorlagen und Rechnern.