Funktion
Die Kernarbeitszeit sichert die Erreichbarkeit im Team: Besprechungen, Übergaben und Kundenkontakt lassen sich verlässlich planen, ohne die individuelle Flexibilität ganz aufzugeben. Typisch sind Fenster von 9 bis 15 Uhr, freitags oft kürzer.
Abgrenzung
Die Rahmenarbeitszeit (der Gleitzeitrahmen) ist der äußere Zeitraum, in dem überhaupt gearbeitet werden darf — etwa 6 bis 20 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten nach dem AZG. Die Kernarbeitszeit liegt innerhalb dieses Rahmens und ist der Teil mit verpflichtender Anwesenheit. Die Differenz beider Zeiträume bildet die Gleitspanne.
Praxis
Fehlzeiten innerhalb der Kernarbeitszeit sind begründungspflichtig (z. B. Krankenstand oder Arztbesuch), Abwesenheiten in der Gleitspanne hingegen nicht. Ein modernes Zeiterfassungssystem sollte diese Unterscheidung präzise abbilden können, damit nicht jede spätere Ankunft fälschlicherweise als Regelverstoß gewertet wird.
Zunehmend verzichten Unternehmen auf eine starre Kernarbeitszeit und setzen stattdessen auf verbindliche Meeting-Fenster oder reine Gleitzeit ohne Kernzeit. Rechtlich ist beides zulässig; eine Gleitzeitregelung (mit oder ohne Kernzeit) bedarf in Betrieben mit Betriebsrat nach § 4b AZG in Verbindung mit § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG zwingend des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung (in betriebsratslosen Betrieben einer schriftlichen Gleitzeitvereinbarung mit jedem einzelnen Dienstnehmer).
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