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Rahmenarbeitszeit

Die Rahmenarbeitszeit ist der betrieblich oder vertraglich festgelegte Zeitkorridor, innerhalb dessen Arbeitsleistung erbracht werden darf. Sie bildet die äußere Grenze eines Gleitzeitmodells.

Zweck

Der Rahmen verhindert, dass Flexibilität in Grenzenlosigkeit umschlägt. Er stellt sicher, dass Arbeitszeit nicht in die Nachtstunden rutscht, dass die gesetzliche elfstündige Ruhezeit (§ 12 AZG) eingehalten werden kann und dass Aufsicht und Betriebssicherheit gewährleistet sind.

Typischer Zuschnitt

Ein üblicher Rahmen liegt zwischen 6 und 20 Uhr. Wer bis 20 Uhr arbeitet, darf am Folgetag frühestens um 7 Uhr beginnen — der Rahmen allein garantiert die tägliche Ruhezeit also nicht, er macht ihre Verletzung nur unwahrscheinlicher.

Buchungen außerhalb des Rahmens

Zeiterfassungssysteme behandeln Buchungen außerhalb des Rahmens unterschiedlich: Manche kappen sie, andere lassen sie zu und markieren sie zur Prüfung. Die zweite Variante ist die ehrlichere und rechtskonforme, weil sie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gemäß § 26 AZG dokumentiert — das automatische Kappen von real geleisteter Arbeitszeit ist arbeitsrechtlich unzulässig, da geleistete Arbeit grundsätzlich zu erfassen und zu vergüten ist.

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