Zweck
Der Rahmen verhindert, dass Flexibilität in Grenzenlosigkeit umschlägt. Er stellt sicher, dass Arbeitszeit nicht in die Nachtstunden rutscht, dass die gesetzliche elfstündige Ruhezeit (§ 12 AZG) eingehalten werden kann und dass Aufsicht und Betriebssicherheit gewährleistet sind.
Typischer Zuschnitt
Ein üblicher Rahmen liegt zwischen 6 und 20 Uhr. Wer bis 20 Uhr arbeitet, darf am Folgetag frühestens um 7 Uhr beginnen — der Rahmen allein garantiert die tägliche Ruhezeit also nicht, er macht ihre Verletzung nur unwahrscheinlicher.
Buchungen außerhalb des Rahmens
Zeiterfassungssysteme behandeln Buchungen außerhalb des Rahmens unterschiedlich: Manche kappen sie, andere lassen sie zu und markieren sie zur Prüfung. Die zweite Variante ist die ehrlichere und rechtskonforme, weil sie die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gemäß § 26 AZG dokumentiert — das automatische Kappen von real geleisteter Arbeitszeit ist arbeitsrechtlich unzulässig, da geleistete Arbeit grundsätzlich zu erfassen und zu vergüten ist.
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