Die gängigen Modelle
| Modell | Lage der Arbeitszeit | Steuerung |
|---|---|---|
| Festarbeitszeit | vom Arbeitgeber vorgegeben | Anwesenheit |
| Gleitzeit | innerhalb eines Rahmens frei | Zeitsaldo |
| Vertrauensarbeitszeit | frei, Ergebnisorientierung | Zielerreichung |
| Jahresarbeitszeit | über das Jahr verteilt | Jahressaldo |
| Schichtarbeit | nach Schichtplan | Plan und Besetzung |
| Vier-Tage-Woche | verdichtet oder verkürzt | Wochensoll |
Auswahlkriterien
Entscheidend sind weniger Trends als betriebliche Randbedingungen: Wie stark schwankt der Bedarf? Muss die Besetzung zu bestimmten Zeiten garantiert sein? Wie eigenständig können die Beschäftigten ihre Aufgaben planen? Ein Modell, das nicht zur Steuerungslogik des Betriebs passt, wird durch informelle Absprachen unterlaufen.
Formale Anforderungen
Das gewählte Modell ist gemäß § 2 AVRAG Bestandteil des Dienstzettels bzw. der schriftlich zu vereinbarenden Vertragsbedingungen. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Ruhepausen sowie die Verteilung der Normalarbeitszeit auf die Wochentage bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat einer Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG) bzw. in betriebsratslosen Betrieben einer schriftlichen Einzelvereinbarung. Bei Gleitzeitmodellen ist zwingend eine Gleitzeitvereinbarung gemäß § 4b AZG abzuschließen.
Erfassung
Unabhängig vom gewählten Modell besteht gemäß § 26 AZG die gesetzliche Pflicht des Dienstgebers, die Beginn-, Ruhe- und Endzeiten der Arbeitszeit genau aufzuzeichnen. Ein flexibles Modell erhöht den Anspruch an das Zeiterfassungssystem eher, als ihn zu senken: Ohne exakte Saldenführung lässt sich weder der Zeitausgleich noch die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen (maximal 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich) belegen.
- Aktualisiert am