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Arbeitszeitmodell

Ein Arbeitszeitmodell legt fest, wie die vereinbarte Arbeitszeit über Tag, Woche und Jahr verteilt wird und wie viel Spielraum die Arbeitnehmer bei der Lage ihrer Arbeitszeit haben.

Die gängigen Modelle

ModellLage der ArbeitszeitSteuerung
Festarbeitszeitvom Arbeitgeber vorgegebenAnwesenheit
Gleitzeitinnerhalb eines Rahmens freiZeitsaldo
Vertrauensarbeitszeitfrei, ErgebnisorientierungZielerreichung
Jahresarbeitszeitüber das Jahr verteiltJahressaldo
Schichtarbeitnach SchichtplanPlan und Besetzung
Vier-Tage-Wocheverdichtet oder verkürztWochensoll

Auswahlkriterien

Entscheidend sind weniger Trends als betriebliche Randbedingungen: Wie stark schwankt der Bedarf? Muss die Besetzung zu bestimmten Zeiten garantiert sein? Wie eigenständig können die Beschäftigten ihre Aufgaben planen? Ein Modell, das nicht zur Steuerungslogik des Betriebs passt, wird durch informelle Absprachen unterlaufen.

Formale Anforderungen

Das gewählte Modell ist gemäß § 2 AVRAG Bestandteil des Dienstzettels bzw. der schriftlich zu vereinbarenden Vertragsbedingungen. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Ruhepausen sowie die Verteilung der Normalarbeitszeit auf die Wochentage bedürfen in Betrieben mit Betriebsrat einer Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG) bzw. in betriebsratslosen Betrieben einer schriftlichen Einzelvereinbarung. Bei Gleitzeitmodellen ist zwingend eine Gleitzeitvereinbarung gemäß § 4b AZG abzuschließen.

Erfassung

Unabhängig vom gewählten Modell besteht gemäß § 26 AZG die gesetzliche Pflicht des Dienstgebers, die Beginn-, Ruhe- und Endzeiten der Arbeitszeit genau aufzuzeichnen. Ein flexibles Modell erhöht den Anspruch an das Zeiterfassungssystem eher, als ihn zu senken: Ohne exakte Saldenführung lässt sich weder der Zeitausgleich noch die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen (maximal 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich) belegen.

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