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Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Normalarbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit als Zeitguthaben oder Zeitschuld und ermöglicht so einen flexiblen Ausgleich über einen definierten Durchrechnungszeitraum.

Funktionsweise

Das Arbeitszeitkonto saldiert Plus- und Minusstunden (Zeitguthaben und Zeitschulden). Wer an einem Tag länger arbeitet, baut ein Zeitguthaben auf, das an anderen Tagen durch Zeitausgleich abgebaut wird. Der Durchrechnungs- oder Gleitzeitzeitraum – häufig mehrere Monate oder ein Kalenderjahr – bestimmt, bis wann das Konto ausgeglichen sein soll oder wie viele Stunden in die nächste Periode übertragen werden dürfen.

Kurzzeit- und Durchrechnungskonten

Kurzzeit- bzw. Gleitzeitkonten dienen der flexiblen Gestaltung der täglichen Arbeitszeit sowie dem Ausgleich von betrieblichen Auftragsschwankungen innerhalb von Wochen oder Monaten. Bandbreitenmodelle und mehrjährige Durchrechnungskonten (geregelt durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung) ermöglichen eine Übertragung über längere Zeiträume, etwa zur Vorbereitung von Sabbaticals, längeren Freistellungsphasen oder Altersteilzeitmodellen.

Grenzen

Unabhängig vom Kontostand gelten die zwingenden Höchstarbeitszeitgrenzen nach § 9 Abs. 1 AZG: Die Tagesarbeitszeit darf maximal 12 Stunden und die Wochenarbeitszeit maximal 60 Stunden betragen. Zudem darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit innerhalb des Durchrechnungszeitraums 48 Stunden nicht überschreiten (§ 9 Abs. 2 AZG).

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