Einsatzbereich
Terminals lohnen sich dort, wo Dienstnehmer keinen eigenen Rechnerarbeitsplatz haben: Produktion, Lager, Pflege, Gastronomie, Werkstätten. Der Vorteil ist die eindeutige, manipulationsarme Buchung am Ort des Arbeitsbeginns; der Nachteil ist die Bindung an diesen Ort. Zudem unterstützt sie Dienstgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG.
Biometrie
Fingerabdruck- oder Venenerkennung verarbeitet biometrische Daten und damit besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO. Die Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig; eine Einwilligung im Dienstverhältnis gilt wegen des Abhängigkeitsverhältnisses als kritisch. Gerichte und Datenschutzbehörden haben biometrische Zeiterfassung mehrfach für unzulässig erklärt, wenn ein gelinderes Mittel — Karte, Chip oder PIN — genügt hätte.
Mitbestimmung
Ein Terminal ist eine technische Einrichtung, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist. Berührt das System die Menschenwürde, bedarf seine Einführung nach § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG der zwingenden Zustimmung des Betriebsrats durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung (notwendige Betriebsvereinbarung). In Betrieben ohne Betriebsrat ist die schriftliche Einzelzustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers erforderlich.
Kombination
In gemischten Belegschaften bewährt sich die Kombination: Terminal für gewerbliche Bereiche, App oder Browser für Büro und Außendienst. Entscheidend ist, dass alle Buchungswege in dieselbe Datenbasis laufen, damit Salden und Auswertungen einheitlich bleiben.
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