Anwesenheit ist nicht Arbeitszeit
Die Anwesenheitszeit ist die Spanne zwischen erster und letzter Buchung. Die Istarbeitszeit ergibt sich daraus erst nach Abzug der Pausen (gemäß § 11 AZG). Systeme unterscheiden sich darin, ob sie Pausen anhand gebuchter Zeiten ermitteln oder pauschal nach der Dauer der Anwesenheit abziehen — beides ist zulässig, führt aber zu unterschiedlichen Ergebnissen und sollte in der Verfahrensdokumentation bzw. Betriebsvereinbarung festgehalten sein.
Rundung
Rundungsregeln — etwa auf volle Viertelstunden — sind verbreitet. Zulässig sind sie nur, wenn sie sich statistisch nicht systematisch zulasten der Dienstnehmer auswirken. Ein Modell, das den Arbeitsbeginn stets aufrundet und das Arbeitsende stets abrundet, verkürzt die vergütungspflichtige Arbeitszeit und ist arbeitsrechtlich unzulässig.
Korrekturen
Nachträgliche Änderungen an Istzeiten sind unvermeidlich — vergessene Buchungen, Dienstgänge, technische Störungen. Entscheidend ist nicht, dass korrigiert wird, sondern dass jede Korrektur mit Zeitpunkt, Urheber und ursprünglichem Wert protokolliert bleibt (§ 26 AZG). Ohne dieses Protokoll verliert die Arbeitszeitaufzeichnung ihren Beweiswert gegenüber dem Arbeitsinspektorat sowie vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
- Aktualisiert am