Aufbau der Vereinbarung
Die Mustervereinbarung umfasst sieben Paragraphen: Gegenstand, Aufzeichnung der Arbeitszeit, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit, Erreichbarkeit, Mehrarbeit und Überstunden, Kontrolle und Auswertung sowie Laufzeit und Kündigung.
Der Zuschnitt folgt den Vorgaben des österreichischen Arbeitszeitgesetzes (AZG) sowie der Rechtsprechung des OGH und des EuGH: Die eigenverantwortliche Zeiteinteilung liegt bei den Dienstnehmern, die Führung der Arbeitszeitaufzeichnungen wird ausdrücklich delegiert, die gesetzliche Letztverantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen und des Systems verbleibt gemäß § 26 AZG beim Dienstgeber.
Worauf Du beim Anpassen achten solltest
- § 2 Aufzeichnung: Benenne das konkrete Zeiterfassungssystem. Eine Delegation der Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG ohne bereitgestelltes Werkzeug entbindet den Dienstgeber nicht von seiner Kontroll- und Bereitstellungspflicht.
- § 4 Erreichbarkeit: Definiere klare Service- oder Kontaktzeiten. Ohne diese Regelung drohen faktische Rufbereitschaften, die die gesetzliche tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (§ 12 AZG) unzulässig unterbrechen.
- § 5 Mehrarbeit und Überstunden: Gesetzliche Überstundenzuschläge (mindestens 50 % gemäß § 10 AZG) sowie Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeit (25 % gemäß § 19d Abs. 3a AZG) bzw. Zeitausgleich sind zwingend zu beachten. All-in-Klauseln und Überstundenpauschalen bedürfen zudem stets einer jährlichen Deckungsprüfung.
- § 6 Auswertung & Mitbestimmung: In Betrieben mit Betriebsrat greift § 96 Abs. 1 Z 3 ArbVG (notwendige Betriebsvereinbarung bei Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren). Eine Individualvereinbarung kann eine erforderliche Betriebsvereinbarung nicht ersetzen.