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All-in-Vertrag

Dienstvertrag in Österreich, bei dem mit einem Pauschalgehalt die Normalarbeitszeit sowie sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten werden.

Ein All-in-Vertrag (auch Pauschalentgeltvereinbarung) sieht vor, dass das vereinbarte Gehalt nicht nur die Normalarbeitszeit, sondern auch alle geleisteten Mehr- und Überstunden sowie sonstige Zuschläge pauschal abdeckt.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich

  • Grundgehaltsausweis (§ 2 Abs. 2 Z 9 AVRAG): Im Dienstvertrag bzw. Dienstzettel muss zwingend ausgewiesen werden, welcher Teil des Entgelts das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit darstellt. Fehlt diese Angabe, gilt das branchenübliche Kollektivvertragsgehalt als Grundgehalt.
  • Jährliche Deckungsprüfung: Der Dienstgeber muss am Ende des Kalender- oder Wirtschaftsjahres eine Deckungsprüfung durchführen: Hätte der Dienstnehmer nach den tatsächlichen Arbeitsstunden und den kollektivvertraglichen Zuschlägen in Summe mehr verdient als das ausbezahlte All-in-Gehalt, ist die Differenz nachzuzahlen.
  • AZG-Höchstgrenzen gelten uneingeschränkt: Ein All-in-Vertrag entbindet keineswegs von den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (12h/Tag, 60h/Woche, 48h im Schnitt) und befreit den Dienstgeber auch nicht von der Zeiterfassungspflicht nach § 26 AZG!
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am
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