Themenwelten

E-Rechnung, BAO & Compliance in Österreich

Revisionssicher dokumentieren und archivieren nach österreichischem Recht

Aufzeichnungen sind nur so viel wert wie ihre Nachvollziehbarkeit. Die Bundesabgabenordnung (BAO, insbesondere § 132 BAO) verlangt Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und eine lückenlose Dokumentation – und im B2B- sowie B2G-Bereich gewinnt die strukturierte E-Rechnung (via USP / ebInterface und PEPPOL) kontinuierlich an Relevanz.

Hier erfährst Du, welche Aufbewahrungsfristen in Österreich gelten (in der Regel 7 Jahre nach § 132 BAO), wie ein revisionssicherer Zeiterfassungsprozess nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG) aussieht und welche Datenschutzanforderungen die DSGVO an Arbeitszeitdaten stellt.

Ratgeber

Fortgeschritten

Aufbewahrungsfristen im Personalwesen in Österreich – 1, 7 und 30 Jahre

Aufbewahrungsfristen im Personalbereich in Österreich: 7 Jahre nach BAO und UGB für Lohnkonten und Belege, Aufzeichnungspflichten nach AZG, Fristbeginn, elektronische Aufbewahrung und Löschkonzept nach DSGVO.

5 Min. Lesezeit
Fortgeschritten

Auftragsverarbeitungsvertrag – wann Du einen brauchst

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO in Österreich: Abgrenzung zu eigener und gemeinsamer Verantwortlichkeit, Pflichtinhalte, Unterauftragnehmer und Mitbestimmung nach ArbVG.

4 Min. Lesezeit
Fortgeschritten

Betriebsprüfung vorbereiten in Österreich – was die Prüfer sehen wollen

Betriebsprüfung im Personalbereich in Österreich (PLB / GPLA): Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, ÖGK, Finanzpolizei, Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG, Schwerpunkte, Ablauf und Rechtsmittel.

6 Min. Lesezeit
Fortgeschritten

DSGVO im Personalwesen in Österreich – Personalakte, Löschkonzept, Auskunft

Datenschutz im Personalwesen in Österreich: Rechtsgrundlagen nach DSGVO und DSG, Inhalt und Grenzen der Personalakte, Löschfristen nach BAO/ASVG, Auskunftsrecht und Betriebsvereinbarung (§ 96 ArbVG).

5 Min. Lesezeit
Fortgeschritten

E-Rechnungspflicht im B2B in Österreich – Fristen, Formate, Umsetzung

E-Rechnungspflicht im B2B in Österreich: Definition nach EN 16931, Formate ebInterface und Peppol, Unternehmensserviceportal (USP) und 7 Jahre Aufbewahrung nach § 132 BAO.

4 Min. Lesezeit
Experte

Revisionssichere Archivierung – Unveränderbarkeit in der Praxis

Revisionssichere Archivierung nach BAO & UGB in Österreich: Unveränderbarkeit, Protokollierung von Korrekturen, technische Umsetzung, 7 Jahre Aufbewahrung und Systemmigration.

4 Min. Lesezeit
Experte

Verfahrensdokumentation für die Zeiterfassung erstellen (Österreich)

Verfahrensdokumentation nach BAO für die Zeiterfassung in Österreich: Aufbau aus Allgemeiner Beschreibung, Anwender-, technischer und Betriebsdokumentation, Versionierung und 7 Jahre Aufbewahrung.

4 Min. Lesezeit

Vorlagen

Lexikon