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E-Rechnungspflicht im B2B in Österreich – Fristen, Formate, Umsetzung

Warum die PDF-Rechnung keine elektronische Rechnung ist

4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

Die Umstellung auf die E-Rechnung ist keine Formatfrage, sondern eine Prozessfrage. Wer sie als Aufgabe der Buchhaltung behandelt, übersieht, dass sie an der Rechnungsstellung beginnt — und damit bei den Daten, aus denen Rechnungen entstehen.

Die Definition

Der entscheidende Punkt ist die maschinelle Verarbeitbarkeit. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ist zwar elektronisch übermittelt, aber keine strukturierte elektronische Rechnung im Sinne des Umsatzsteuer- und Rechnungslegungsrechts.

Die Formate

ebInterface — der österreichische XML-Standard für E-Rechnungen. Er ist der Kernstandard für die Einbringung von E-Rechnungen an den Bund und öffentliche Auftraggeber und voll kompatibel zur europäischen Norm EN 16931.

Peppol-UBL — der internationale Standard für den standardisierten Austausch über das Peppol-Netzwerk, ideal für grenzüberschreitende und hochautomatisierte B2B- und B2G-Prozesse.

Factur-X / ZUGFeRD ab Version 2 — hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Menschen lesen das PDF, Systeme verarbeiten das XML. Maßgeblich ist im Zweifel der strukturierte Datensatz. Schlanke Profile wie MINIMUM oder BASIC WL genügen der EN-16931-Norm nicht.

Empfang und Ausstellung

Während die E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung (B2G) in Österreich über das Unternehmensserviceportal (USP) mittels ebInterface oder Peppol bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, gewinnt die automatisierte Verarbeitung im B2B-Verkehr rasant an Bedeutung:

Der Empfang und die automatisierte Verarbeitung strukturierter E-Rechnungen wird zum Standard in modernen ERP- und Buchhaltungssystemen. Formal genügt für den simplen Empfang ein E-Mail-Postfach — praktisch ist das aber die Minimallösung: Ohne strukturierte Schnittstelle landet der Datensatz im Postfach und muss manuell verarbeitet werden.

Für die Ausstellung im B2B-Bereich rüsten Unternehmen ihre Fakturierungsprozesse im Zuge der EU-weiten Harmonisierung (ViDA – VAT in the Digital Age) auf strukturierte Formate um, um Medienbrüche zwischen Leistungserfassung, Faktura und Buchhaltung zu eliminieren.

Ausnahmen

Von besonderen Formvorschriften ausgenommen bleiben in der Praxis Kleinbetragsrechnungen (bis 400 € inkl. USt gemäß § 11 Abs. 6 UStG), Fahrausweise sowie Umsätze an Endverbraucher (B2C).

Übermittlungswege

WegEignung
Unternehmensserviceportal (USP) / e-Rechnung.gv.atverpflichtend für Rechnungen an Dienststellen des Bundes (B2G)
Peppol-Netzwerkstandardisiert, über zertifizierte Access Points, für hohe B2B- und B2G-Volumina
E-Mail mit XML-/Hybrid-Anhangeinfachster Weg im B2B, für kleinere Volumina
Kundenportal oder Web-EDIbei etablierten, direkten B2B-Geschäftsbeziehungen

Im reinen B2B-Bereich steht der Übermittlungsweg den Vertragspartnern frei; er ist zweckmäßigerweise im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu vereinbaren.

Archivierung

In Österreich regelt § 132 BAO (Bundesabgabenordnung) die Aufbewahrungspflicht: Bücher, Aufzeichnungen, Belege sowie elektronische Rechnungsdatensätze sind 7 Jahre lang geordnet, lesbar und unveränderbar aufzubewahren. Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken unterliegen einer verlängerten Aufbewahrungsfrist von 22 Jahren (§ 18 Abs. 10 UStG).

Umsetzung: die Reihenfolge

  1. Empfang und Schnittstellen sicherstellen. Postfach und Peppol-Empfang festlegen, automatisierte Verarbeitung und die 7-jährige revisionssichere Archivierung des Originalformats (§ 132 BAO) gewährleisten.
  2. Stammdaten prüfen. UID-Nummern (ATU-Nummer) der Geschäftspartner, vollständige Firmenbuch- und Adressdaten sowie Auftragsreferenzen pflegen.
  3. Ausgangsseite strukturieren. Die Rechnungsdaten müssen von Grund auf strukturiert vorliegen — nicht als Layout, aus dem nachträglich ein XML rekonstruiert wird.
  4. Format wählen. ebInterface für B2G und österreichische Standards; Peppol bzw. Factur-X/ZUGFeRD für den internationalen und flexiblen B2B-Verkehr.
  5. Testen. Mit den wichtigsten Partnern und über die Testportale (z. B. USP-Validierung) Probeläufe durchführen.
  6. Verfahrensdokumentation ergänzen. Den internen Erfassungs-, Prüf- und Archivierungsprozess nachvollziehbar dokumentieren.

Der Bezug zur Projektzeiterfassung

Bei Abrechnung nach Aufwand entstehen die Rechnungsdaten direkt in der Projektzeiterfassung. Für eine strukturierte E-Rechnung müssen deshalb bereits dort die abrechnungsrelevanten Felder sauber gepflegt sein: Leistungsbeschreibung, Menge/Stundenzahl, Stundensatz, Steuersatz und Leistungszeitraum.

Ein Prozess, der aus Zeitbuchungen zunächst ein PDF erzeugt und daraus dann ein XML ableitet, arbeitet am Problem vorbei. Der durchgehende Weg lautet: Buchung → Freigabe → strukturierte Rechnungsposition → E-Rechnung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

Weitere Quellen

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinell verarbeitbarer Datensatz nach EN 16931 (bzw. ebInterface/Peppol). Eine reine PDF-Datei gilt als sonstige Rechnung.
Im B2G-Bereich (an Bund und öffentliche Stellen) ist die E-Rechnung über das Unternehmensserviceportal (USP) mittels ebInterface oder Peppol bereits verpflichtend. Im rein privaten B2B-Verkehr bereiten sich österreichische Unternehmen auf die europäischen Vorgaben (ViDA) und standardisierte Empfangsprozesse vor.
Neben dem österreichischen Standard ebInterface sind im europäischen Kontext Peppol-BIS-Billing und EN-16931-konforme XML-Strukturen sowie hybride Formate wie Factur-X / ZUGFeRD ab Version 2 relevant.
Gemäß § 132 BAO und § 190 UGB ist der strukturierte Datensatz selbst 7 Jahre lang revisionssicher, unveränderbar und maschinell lesbar aufzubewahren. Das bloße Ablegen eines daraus generierten PDFs reicht nicht aus.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am