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Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung ist die behördliche Außenprüfung eines Unternehmens durch die Finanzverwaltung oder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Sie prüft, ob steuerliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten korrekt erfüllt wurden.

Prüfungsarten im Überblick

PrüfungPrüfstelleSchwerpunkt
Steuerliche Außenprüfung (Betriebsprüfung)Finanzamt Österreich / Finanzamt für GroßbetriebeGewinnermittlung, Körperschaftsteuer/Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 132 BAO)
Prüfung lohnabhängiger Abgaben (PLB / ehem. GPLA)Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) & Finanzverwaltung (Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge)Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ), Kommunalsteuer, ASVG-Beiträge
Kontrolle durch FinanzpolizeiAmt für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei)Einhaltung von Meldeverpflichtungen (§ 33 ASVG), LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping), Arbeitszeitaufzeichnungen

Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben (PLB) erfolgt in der Regel turnusmäßig alle drei bis fünf Jahre; steuerliche Betriebsprüfungen erfolgen anlassbezogen oder nach Prüfungsplan.

Was im Personalbereich geprüft wird

  • Steuerfreie Zuschläge und Zulagen: Wurden SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen) sowie Überstundenzuschläge nach § 68 EStG für tatsächlich geleistete begünstigte Zeiten gezahlt und lassen sich diese durch exakte Arbeitszeitaufzeichnungen (§ 26 AZG) einzeln nachweisen?
  • Sachbezüge: Wurden Sachbezugswerte (z. B. Firmen-Pkw, Dienstwohnung, Essensgutscheine) monatlich korrekt angesetzt und versteuert?
  • Statusfragen und Scheinselbstständigkeit: Sind freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer zutreffend eingeordnet oder liegt ein echtes Dienstverhältnis nach § 4 Abs. 2 ASVG / § 47 EStG vor?
  • Geringfügig Beschäftigte: Wurde die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG) eingehalten und erfolgten die Anmeldungen vor Arbeitsantritt?
  • Reisekosten, Diäten und Kilometergeld: Sind die Voraussetzungen der Abgabenfreiheit (Fahrtenbuch, Reiserechnungen) nachweisbar belegt?
  • Kollektivvertragskonformität: Wurde der kollektivvertragliche Mindestgrundlohn eingehalten (Vermeidung von Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – LSD-BG)?

Ablauf

Die Prüfung wird schriftlich durch einen Prüfungsauftrag angekündigt, üblicherweise mit einer angemessenen Vorlaufzeit. Es folgen eine Anforderungsliste der Unterlagen, die Prüfung selbst — häufig mit digitalem Datenzugriff auf Lohn- und Zeiterfassungsdaten —, eine Schlussbesprechung und der abschließende Prüfbericht (bzw. die Niederschrift). Gegen die daraus resultierenden Abgaben- und Beitragsbescheide ist das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (BFG) bzw. der Einspruch möglich.

Vorbereitung

Der wirksamste Vorbereitungsschritt ist ein interner Testexport der prüfungsrelevanten Daten lange vor der Prüfungsankündigung. Fehlende Datenfelder, nicht mehr zugängliche Altsysteme und lückenhafte Stundennachweise lassen sich vorher identifizieren und bereinigen, während einer laufenden Prüfung hingegen praktisch nicht mehr.

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