Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die zentrale gesetzliche Krankenversicherung für alle unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich (ausgenommen Beamte, Eisenbahner und Selbstständige).
Bedeutung für Dienstgeber
- An- und Abmeldung: Dienstgeber müssen Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der ÖGK zur Sozialversicherung anmelden (m-Anmeldung / Vollanmeldung) und binnen 7 Tagen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses abmelden.
- Beitragsabfuhr: Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) sowie Umlagen werden monatlich an die ÖGK abgeführt.
- Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA): Die Prüfer der ÖGK kontrollieren gemeinsam mit den Finanzämtern die ordnungsgemäße Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Kommunalsteuer in den Betrieben.
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- PlainStaff Redaktion
- Fachredaktion Personalwesen
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