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Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Der größte gesetzliche Krankenversicherungsträger in Österreich für Dienstnehmer und deren Angehörige.

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist die zentrale gesetzliche Krankenversicherung für alle unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich (ausgenommen Beamte, Eisenbahner und Selbstständige).

Bedeutung für Dienstgeber

  • An- und Abmeldung: Dienstgeber müssen Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der ÖGK zur Sozialversicherung anmelden (m-Anmeldung / Vollanmeldung) und binnen 7 Tagen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses abmelden.
  • Beitragsabfuhr: Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung) sowie Umlagen werden monatlich an die ÖGK abgeführt.
  • Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA): Die Prüfer der ÖGK kontrollieren gemeinsam mit den Finanzämtern die ordnungsgemäße Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und Kommunalsteuer in den Betrieben.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am
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