Bestandteile
Zum Bruttoentgelt kommen in Österreich insbesondere hinzu:
- die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung bei der ÖGK bzw. den zuständigen Versicherungsträgern),
- der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB),
- der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ bzw. Kammerumlage 2),
- die Kommunalsteuer an die jeweilige Gemeinde,
- der Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Beitrag / „Abfertigung Neu“),
- gegebenenfalls die Wiener Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer) oder freiwillige Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Inklusive der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration) und der gesetzlichen Dienstgeberabgaben liegt der Dienstgeberaufwand als Faustgröße rund 28 bis 32 Prozent über dem reinen Jahresbruttogehalt (bzw. bei rund 1,3-fachem bis 1,35-fachem Aufwand bezogen auf das monatliche Grundgehalt).
Abgrenzung zu den Personalvollkosten
Das Arbeitgeberbrutto ist nicht identisch mit den Personalvollkosten. Für eine vollständige Kalkulation kommen Arbeitsplatzkosten, IT, Fortbildung, Ausstattung und anteilige Verwaltungskosten hinzu. Wer den Verrechnungsstundensatz allein auf dem Arbeitgeberbrutto aufbaut, unterschätzt die tatsächlichen Kosten deutlich.
Verwendung
Das Arbeitgeberbrutto (Dienstgeberaufwand) ist die zentrale Bezugsgröße für Personalbudgets, für den internen Verrechnungssatz vor Gemeinkostenzuschlag und für die Bewertung von Projektstunden in der Nachkalkulation.
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