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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Das grundlegende Gesetz über die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung unselbstständig Beschäftigter in Österreich.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) der Arbeitnehmer in Österreich.

Kernbereiche in der betrieblichen Praxis

  • Vollversicherung: Bei einem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze unterliegen Dienstnehmer der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
  • Geringfügigkeitsgrenze (§ 5 Abs. 2 ASVG): Liegt das monatliche Entgelt unterhalb dieser gesetzlichen Grenze, besteht nur eine Teilversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung (vom Dienstgeber zu tragen); Dienstnehmer sind kranken- und pensionsversicherungsfrei (können sich jedoch freiwillig selbstversichern).
  • Meldepflichten (§ 33 ASVG): Dienstgeber haben Dienstnehmer vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (ÖGK) anzumelden.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am
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