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Lohnarten und Lohnkonto – Grundbegriffe der Personalverrechnung in Österreich

Wie aus einer erfassten Stunde eine Zeile auf dem Lohn- und Gehaltszettel wird

5 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

Wer verstehen will, warum eine Abrechnung so aussieht, wie sie aussieht, braucht zwei Begriffe: die Lohnart als Steuerungselement und das Lohnkonto als Sammelstelle.

Die Lohnart

Jede Zeile einer Lohn- oder Gehaltsabrechnung gehört zu einer Lohnart. An ihr hängen sämtliche Verarbeitungsregeln:

MerkmalWirkung
Lohnsteuerpflichtsteuerpflichtig, tarifversteuert, mit festem Steuersatz oder steuerfrei (§ 67, § 68 EStG)
SV-Pflichtbeitragspflichtig (allgemeine Beitragsgrundlage, Sonderzahlung) oder beitragsfrei (§ 49 ASVG)
LohnnebenkostenDB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht
ArtBezug oder Abzug
Ebenebrutto oder netto
BuchungSachkonto und Kostenstelle in der Finanzbuchhaltung
BescheinigungAusweis auf dem monatlichen Lohnzettel, im Lohnkonto und im Jahreslohnzettel (L16 / mBHA)
Exekution/Pfändungunbeschränkt pfändbar, beschränkt pfändbar nach EO oder unpfändbar

Nummernkreise

Abrechnungssysteme in der österreichischen Personalverrechnung arbeiten mit strukturierten Nummernkreisen. Eine gängige Systematik:

BereichInhalt
1000–1999Grundbezüge: Gehalt, Lohn, Lehrlingseinkommen
2000–2999Überstundengrundlöhne, Überstundenzuschläge (§ 68 EStG) und Zulagen (SEG)
3000–3999Sachbezüge und geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen, Firmen-PKW, Dienstwohnung)
4000–4999Sonderzahlungen: 13. und 14. Gehalt (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration), Prämien
5000–5999Fehlzeiten und Entgeltfortzahlung (Krankenstand nach EFZG/AngG, Feiertagsentgelt)
6000–6999Abzüge brutto: Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Beitrag), Zukunftssicherung (§ 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG)
7000–7999Abzüge netto: Gehaltsexekutionen, Dienstgeberdarlehen, Gewerkschaftsbeiträge
8000–8999statistische Lohnarten ohne Zahlungswirkung (z. B. Zeitkonten, Durchrechnungsstunden)

Die konkrete Struktur ist frei wählbar, sollte aber stabil bleiben. Nachträgliche Umschlüsselungen erschweren jeden Mehrjahresvergleich und erzeugen bei Prüfungen Erklärungsbedarf.

Statistische Lohnarten

Lohnarten ohne Zahlungswirkung sind ein unterschätztes Werkzeug. Sie führen Werte mit, die für Auswertungen gebraucht werden — geleistete Normalarbeitsstunden, Überstundenkontingente, Anzahl der Krankenstandstage, Zuschlagsstunden je Zeitfenster —, ohne das Bruttoentgelt zu verändern.

Für den Nachweis steuerbegünstigter Zuschlagsstunden (z. B. Nacht- oder Sonntagszuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG) gegenüber der Finanzverwaltung und der ÖGK sind sie besonders nützlich, weil der Nachweis dann unmittelbar aus den Lohnunterlagen führbar ist.

Das Lohnkonto

§ 76 EStG

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer an jedem Betriebsort ein Lohnkonto zu führen, aus dem die für die Erhebung der Lohnsteuer und der Abgaben maßgebenden Grundlagen ersichtlich sind.

Aufzuzeichnen sind nach § 76 EStG iVm der Lohnkontenverordnung unter anderem:

  • persönliche Daten des Dienstnehmers (Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer),
  • Beginn und Ende des Dienstverhältnisses,
  • alle gezahlten laufenden Bezüge und Sonderzahlungen, getrennt nach Lohnarten,
  • einbehaltene Lohnsteuer und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung,
  • steuerfreie Bezüge unter Anführung der maßgeblichen Bestimmung des EStG,
  • Bemessungsgrundlagen für Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ), Kommunalsteuer (KommSt) und Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag).

Für steuerfreie Zuschläge (§ 68 EStG) sind zusätzlich die konkret geleisteten begünstigten Arbeitszeiten nachzuweisen — das Lohnkonto allein genügt hier nicht, es braucht die zugrunde liegenden Arbeitszeitaufzeichnungen gemäß § 26 AZG.

Abschluss und Bescheinigung

Zum Ende des Kalenderjahres oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird das Lohnkonto abgeschlossen. Daraus entsteht der elektronische Lohnzettel (Formular L16) sowie die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM), die an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. an das Finanzamt übermittelt werden.

Aufbewahrung

UnterlageFristRechtsgrundlage
Lohnkonto, Lohnzettel und Lohnunterlagen7 Jahre§ 132 BAO
Arbeitszeitaufzeichnungen und Zeitdaten7 Jahre§ 132 BAO iVm § 26 AZG
Unterlagen mit Belegcharakter für die Buchhaltung7 Jahre§ 132 BAO / § 212 UGB
Belege zu Grundstücken/Liegenschaften (Sonderfall)22 Jahre§ 18 Abs. 10 UStG

Die 7-Jahres-Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, für das die Eintragungen vorgenommen wurden. Bei anhängigen behördlichen oder gerichtlichen Verfahren verlängert sich die Aufbewahrungspflicht entsprechend.

Prüfungsrelevanz

Lohnkonto und zugehörige Belege sind der zentrale Gegenstand der Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLB / PLB), die von den Prüfungsorganen des Amtes für Betrugsbekämpfung (Finanzamt/Finanzpolizei) und der ÖGK durchgeführt wird. Geprüft wird typischerweise:

  • Wurden steuerfreie Zulagen und Zuschläge nach § 68 EStG für tatsächlich geleistete begünstigte Stunden gezahlt — und liegen dafür lückenlose Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG vor?
  • Wurden Sachbezüge (z. B. Firmenfahrzeuge gemäß Sachbezugswerteverordnung) betragsmäßig und nach CO2-Ausstoß korrekt ermittelt?
  • Sind freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer zutreffend als echte Dienstnehmer bzw. nach ASVG eingestuft?
  • Wurden die Entgeltgrenzen für geringfügige Beschäftigung (§ 5 Abs. 2 ASVG) exakt überwacht?
  • Werden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Biennalsprünge eingehalten (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, LSD-BG)?

Der erste Punkt ist der häufigste Beanstandungsgrund: Ohne exakten stundenweisen Einzelnachweis verliert der Zuschlag die Steuerfreiheit und wird samt Lohnnebenkosten voll nachversteuert.

Die Verbindung zur Zeitwirtschaft

Alle zeitabhängigen Lohnarten entstehen in der Zeiterfassung. Der Übergabepunkt ist eine dokumentierte Mapping-Tabelle: jede Zeitart mit genau einem Verrechnungsziel im Lohnprogramm. Sie ist Pflichtbestandteil ordnungsgemäßer Verrechnungsprozesse und die einzige Erklärung dafür, wie aus einer gemäß § 26 AZG erfassten Stunde ein Betrag in der Personalverrechnung und Finanzbuchhaltung wurde.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

Weitere Quellen

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Der Systemschlüssel, unter dem ein Entgeltbestandteil in der Personalverrechnung geführt wird. An ihm hängen Lohnsteuerpflicht, SV-Beitragspflicht, DB/DZ/KommSt-Pflicht, die Verbuchung und der Ausweis auf dem Lohnzettel (L16).
Die für jeden Dienstnehmer und jedes Kalenderjahr verpflichtend zu führende Aufzeichnung aller Bezüge und gesetzlichen Abzüge gemäß § 76 EStG iVm der Lohnkontenverordnung.
Gemäß § 132 BAO sind Lohnkonten und alle zugehörigen Belege (inklusive Zeiterfassungsdaten) grundsätzlich 7 Jahre aufzubewahren.
Weil nachträgliche Umschlüsselungen jeden Mehrjahresvergleich erschweren und bei einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLB/PLB) zu erheblichem Prüfaufwand führen.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
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