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Lohnart

Eine Lohnart ist der Schlüssel, unter dem ein Entgeltbestandteil in der Personalverrechnung geführt wird. Sie steuert, ob der Betrag lohnsteuer-, SV- sowie lohnnebenkostenpflichtig ist und wie er verbucht wird.

Funktion

Jede Zeile einer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung gehört zu einer Lohnart: Grundgehalt bzw. Grundlohn (nach Kollektivvertrag oder Vereinbarung), Überstundenentlohnung, SEG-Zulagen (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen), Sachbezug, Pendlerpauschale/Fahrtkostenzuschuss, Pfändungsabzug oder Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration). An der Lohnart hängen sämtliche Verarbeitungs- und Abrechnungsregeln.

Steuerungsmerkmale

MerkmalWirkung
Steuerpflichtlaufende Lohnsteuerpflicht, Besteuerung mit festem Steuersatz (Sonderzahlungen gem. § 67 EStG) oder steuerfrei (§ 68 EStG)
SV-Pflichtsozialversicherungspflichtig (Allgemeine Beitragsgrundlage / Sonderzahlung nach ASVG) oder beitragsfrei
LohnnebenkostenDB-, DZ- und Kommunalsteuerpflicht (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB, Kommunalsteuer)
ZuordnungBezug oder Abzug, Brutto- oder Nettobezug
BuchungSachkonto und Kostenstelle im Rechnungswesen bzw. in der Finanzbuchhaltung
AusweisAusweis auf dem Lohnzettel (L16), im Lohnkonto (§ 76 EStG) und in der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)

Steuer- und Beitragspflicht fallen nicht immer zusammen — der klassische Fall in Österreich sind Überstundenzuschläge sowie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 68 EStG, die bis zu bestimmten gesetzlichen Höchstgrenzen lohnsteuerfrei, im Sinne des ASVG jedoch sozialversicherungspflichtig sind.

Nummernkreise

Abrechnungsprogramme arbeiten mit strukturierten Nummernkreisen, etwa Grundbezüge im Bereich 1000, Zulagen und Zuschläge im Bereich 2000, Sachbezüge im Bereich 3000, Sonderzahlungen im Bereich 4000. Die Struktur ist betrieblich frei wählbar, sollte aber konsistent bleiben — nachträgliche Umschlüsselungen erschweren jeden Jahresvergleich und Prüfungen (z. B. im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben / GPLA bzw. PLB).

Mapping aus der Zeiterfassung

Der Übergabepunkt zwischen Arbeitszeiterfassung (gemäß § 26 AZG) und Personalverrechnung ist die Zuordnung von Zeitarten zu Lohnarten. Jede erfasste Zeitart — Nachtarbeitsstunde, Feiertagsstunde, Normalarbeitszeit, Überstunde (50 % oder 100 %), Mehrarbeit oder Rufbereitschaft — benötigt ein eindeutiges Ziel. Eine dokumentierte Mapping-Tabelle ist ein essenzieller Bestandteil der Abrechnungsdokumentation und der beste Schutz vor fehlerhafter Entgeltermittlung.

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