Sachbezugswerte und Freibeträge
Sachbezüge erhöhen als geldwerter Vorteil das steuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt. Die Bewertung erfolgt nach den Vorgaben der österreichischen Sachbezugswerteverordnung (bzw. nach dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes). Bei bestimmten Sachzuwendungen existieren gesetzliche Freibeträge (z. B. für Geschenke zu Betriebsveranstaltungen bis zu 186 Euro jährlich). Wird ein Freibetrag überschritten, ist nur der darüber liegende Betrag steuer- und beitragspflichtig.
Abgrenzung zur Geldleistung
Sachbezüge und Begünstigungen müssen als Sachleistung gewährt werden. Nachträgliche Barablösen oder reine Bargeldauszahlungen gelten grundsätzlich als steuer- und beitragspflichtiger Barlohn. Gutscheine (z. B. Essensgutscheine nach § 3 Abs. 1 Z 17 EStG oder Geschenkgutscheine) sind nur dann steuerbegünstigt, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Sachzuwendungen und persönliche Anlässe
Sachzuwendungen des Dienstgebers an Dienstnehmer anlässlich eines Firmen- oder persönlichen Dienstnehmerjubiläums sind bis zu 186 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG). Auch Sachpreise bei Betriebsveranstaltungen sowie geringfügige Aufmerksamkeiten bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgabenfrei.
Häufige Sachbezüge in Österreich
| Sachbezug | Bewertung nach Sachbezugswerteverordnung |
|---|---|
| Firmen-PKW zur Privatnutzung | 2 % (max. 960 € mtl.) bzw. 1,5 % bei CO2-armen Fahrzeugen (max. 720 € mtl.); 0 % für reine Elektrofahrzeuge (Emissionswert 0 g/km) |
| Dienstfahrrad / E-Bike | 0 % Sachbezug (vollständig steuerfrei auch bei privater Nutzung) |
| Jobticket / Öffi-Ticket | Steuerfrei nach § 3 Abs. 1 Z 16b EStG (Klimaticket, Streckenkarten für öffentliche Verkehrsmittel) |
| Essensgutscheine / Kantine | Steuerfrei bis zu 8,00 € pro Arbeitstag für Mahlzeiten bzw. bis zu 2,00 € für Lebensmittel (§ 3 Abs. 1 Z 17 EStG) |
| Dienstwohnung / Unterkunft | Amtliche Quadratmeter-Richtwerte laut Sachbezugswerteverordnung |
| Mitarbeitervergünstigungen / Rabatte | Bis zu 20 % Rabatt steuerfrei; über 20 % Freibetrag von 1.000 € pro Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 Z 21 EStG) |
Die amtlichen Sachbezugswerte und Freigrenzen werden regelmäßig evaluiert und sind vor der Abrechnung in der Personalverrechnung zu überprüfen.
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