Ablauf
In Österreich ist die stufenweise Rückkehr in den Arbeitsprozess primär als Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) nach § 13a AVRAG und § 143d ASVG geregelt. Voraussetzung ist ein vorangegangener, mindestens ununterbrochen sechswöchiger Krankenstand sowie ein seit mindestens drei Monaten aufrechtes Dienstverhältnis.
Grundlage ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber über die befristete Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit (zwischen 50 % und 75 %, in Ausnahmefällen bis zu 30 %) auf Basis eines ärztlich erstellten Wiedereingliederungsplans und einer Beratung durch den arbeitsmedizinischen Dienst bzw. fit2work. Die Maßnahme kann für die Dauer von einem bis zu sechs Monaten vereinbart (und einmalig um bis zu drei Monate verlängert) werden. Zustimmen müssen die beschäftigte Person, der Dienstgeber, der chefärztliche Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie gegebenenfalls der Betriebsrat. Die Maßnahme kann bei veränderten gesundheitlichen Voraussetzungen vorzeitig beendet werden.
Status und Entgelt
Im Gegensatz zum deutschen Modell besteht während der Wiedereingliederungsteilzeit in Österreich keine Arbeitsunfähigkeit mehr (der Krankenstand ist formell beendet). Der Dienstnehmer erbringt eine vertraglich reduzierte Arbeitsleistung.
Der Dienstgeber leistet das aliquote Arbeitsentgelt für die tatsächlich vereinbarte Teilzeitarbeit. Für den entfallenden Arbeitszeitanteil leistet die ÖGK auf Antrag ein aliquotes Wiedereingliederungsgeld nach § 143d ASVG. Mehrarbeit und Überstunden sind während der Wiedereingliederungsteilzeit gesetzlich grundsätzlich unzulässig (§ 13a Abs. 6 AVRAG).
Betriebliches Eingliederungsmanagement und fit2work
Ein dem deutschen BEM vergleichbares, verpflichtendes Verfahren existiert im österreichischen Recht in dieser Form nicht. Stattdessen bietet das geförderte Programm fit2work (nach dem Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz / AGG) ein standardisiertes, freiwilliges Instrument zur Früherkennung und Vermeidung von krankheitsbedingten Berufsaufgaben.
Arbeitgeber können und sollten Beschäftigten nach längeren oder wiederholten Krankenständen eine fit2work-Personenberatung anbieten, um gemeinsam Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zu entwickeln. Eine saubere Fehlzeitenauswertung unterstützt dabei, Unterstützungsbedarf frühzeitig zu identifizieren.
Erfassung
In der Zeiterfassung empfiehlt sich die Hinterlegung eines angepassten Wiedereingliederungs-Sollzeitmodells (entsprechend der vereinbarten Teilzeitquote), um die Einhaltung der reduzierten Arbeitszeit exakt abzubilden und unzulässige Mehrarbeit verlässlich auszuschließen. Der Urlaubsanspruch bleibt dem Grunde nach unberührt, aliquotiert sich im Ausmaß jedoch nach den für Teilzeit geltenden Grundsätzen des Urlaubsgesetzes (UrlG).
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