Berechnung
Die gebräuchliche Formel lautet:
Fehlzeitenquote = krankheitsbedingte Ausfallstunden ÷ geplante Sollstunden × 100
Statt Stunden werden häufig Tage verwendet. Das ist einfacher, verzerrt aber bei ungleicher Verteilung der Arbeitszeit — ein Fehltag einer Vollzeitkraft wiegt schwerer als einer bei 20 Wochenstunden.
Was hineingehört
Aussagekräftig ist die Quote nur bei klarer Abgrenzung. Enthalten sein sollten Zeiten des Krankenstands einschließlich Kur- und Rehabilitationsaufenthalten. Nicht hineingehören Erholungsurlaub, Feiertage, Karenz (Elternkarenz), Fortbildung, unbezahlter Urlaub und Kurzarbeit — sie sind planbare oder anders motivierte Abwesenheiten und gehören, wenn überhaupt, in eine getrennt ausgewiesene Abwesenheitsquote.
Grenzen der Kennzahl
Eine niedrige Quote ist nicht automatisch ein gutes Zeichen: Sie kann auf Präsentismus hindeuten, also auf Anwesenheit trotz Erkrankung. Aussagekräftiger als die absolute Höhe sind Verlauf, Verteilung auf Bereiche und die Unterscheidung zwischen wenigen Langzeitfällen und vielen Kurzerkrankungen.
Datenschutz
Auswertungen dürfen keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zulassen. Üblich ist eine Mindestgruppengröße — häufig fünf Personen —, unterhalb derer keine Auswertung ausgegeben wird. Diagnosedaten sind dem Dienstgeber ohnehin nicht bekannt (auf der Arbeitsunfähigkeitsbestätigung für den Dienstgeber scheint keine Diagnose auf) und dürfen nicht erhoben werden.
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