Fünf Phasen, 27 Aufgaben
Die Checkliste gliedert den Einstieg in fünf Phasen – vor dem ersten Arbeitstag, erster Arbeitstag, erste Woche, erster Monat und vor Ende des Probemonats bzw. der Probezeit – und weist jeder Aufgabe eine verantwortliche Person und eine Frist zu.
Die Pflichtpunkte, die am häufigsten fehlen
- Sicherheits- und Arbeitsschutzunterweisung nach § 14 ASchG (Arbeitnehmerschutzgesetz). Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und nachweislich dokumentiert werden.
- Datenschutzunterweisung und Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 6 DSG bzw. Art. 32 DSGVO.
- Einweisung in die Zeiterfassung. Wer die Erfassung delegiert, muss sie erklären – sonst entstehen Aufzeichnungslücken, die bei einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat als Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gewertet werden.
- Dienstzettel und Stammdaten: Aushändigung des Dienstzettels gemäß § 2 AVRAG sowie Hinterlegung von Arbeitszeitmodell, anzuwendendem Kollektivvertrag und Urlaubsanspruch vor dem ersten Arbeitstag, damit der Sollwert vom ersten Tag an stimmt.
Probemonat im Blick behalten
Die letzte Phase ist die am häufigsten übersehene: In Österreich kann das Dienstverhältnis während des gesetzlichen Probemonats (§ 19 Abs. 2 AngG / § 1158 Abs. 2 ABGB) von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gelöst werden. Nach Ablauf des Probemonats greifen die kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine. Terminiere das Feedbackgespräch daher rechtzeitig mit ausreichend Vorlauf vor Monatsende.
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Vor dem ersten Arbeitstag
Erster Arbeitstag
Erste Woche
Erster Monat
Vor Ende der Probezeit
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