In Österreich gibt es 13 bundesweit gesetzlich anerkannte Feiertage nach dem Arbeitsruhegesetz (ARG). Wer Fenstertage vorausschauend plant, kann seinen Erholungsurlaub mit wenigen Urlaubstagen deutlich verlängern. Für Dienstgeber und Personalverantwortliche stellen Feiertage und Fenstertage wichtige Meilensteine in der Urlaubs- und Kapazitätsplanung dar.
Die 13 gesetzlichen Feiertage nach § 7 Abs. 2 ARG
- 1. Jänner: Neujahr
- 6. Jänner: Heilige Drei Könige
- Ostermontag (beweglich)
- 1. Mai: Staatsfeiertag
- Christi Himmelfahrt (beweglich, stets Donnerstag)
- Pfingstmontag (beweglich)
- Fronleichnam (beweglich, stets Donnerstag)
- 15. August: Mariä Himmelfahrt
- 26. Oktober: Nationalfeiertag
- 1. November: Allerheiligen
- 8. Dezember: Mariä Empfängnis (Besonderheit: Offenhalten im Handel unter Kollektivvertragsbedingungen gestattet)
- 25. Dezember: Christtag
- 26. Dezember: Stefanitag
Fenstertage optimal planen
Weil Christi Himmelfahrt und Fronleichnam immer auf einen Donnerstag fallen, bieten sich die darauffolgenden Freitage ideal als Fenstertage an: Mit dem Einsatz von nur einem Urlaubstag gewinnen Dienstnehmer vier zusammenhängende freie Tage.
Für Unternehmen empfiehlt es sich, Fenstertagsregelungen frühzeitig im Jahreskalender zu koordinieren oder per Betriebsvereinbarung bzw. Vereinbarung mit dem Team Gleitzeittage bzw. Zeitausgleich vorzusehen, um unbesetzte Abteilungen zu vermeiden.
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- PlainStaff Redaktion
- Fachredaktion Personalwesen
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