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Urlaub bei Teilzeit und wechselnden Arbeitstagen richtig umrechnen

Warum die Stundenrechnung fast immer die bessere Lösung ist

3 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

Kaum eine Berechnung im Personalwesen erzeugt so viele Rückfragen wie der Urlaub bei Teilzeit. Der Grund ist ein Missverständnis über die Bezugsgröße: Das Gesetz denkt in Wochen Freistellung, die Verwaltung denkt in Tagen.

Der Grundsatz

Der Urlaubsanspruch entspricht vier Wochen bezahlter Freistellung. Wer an fünf Tagen arbeitet, braucht dafür 20 Tage; wer an drei Tagen arbeitet, zwölf. Die Dauer der Freistellung ist in beiden Fällen gleich — die Zahl der Tage nicht.

Daraus folgt die Grundregel:

  • Weniger Arbeitstage pro Woche → weniger Urlaubstage.
  • Kürzere Arbeitstage bei gleicher Tageszahl → gleich viele Urlaubstage.

Umrechnung

Formel: Urlaubstage neu = Urlaubstage bei Fünftagewoche ÷ 5 × Arbeitstage neu

WochenarbeitstageBei 20 Tagen BasisBei 30 Tagen Basis
52030
41624
31218
2,51015
2812

Urlaubsanspruch

30 Tage

Nach §5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile ab 0,5 aufgerundet.

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Unterjähriger Wechsel

Der EuGH hat entschieden, dass ein bereits erworbener Urlaubsanspruch durch den späteren Wechsel in Teilzeit nicht gekürzt werden darf. Zu rechnen ist deshalb abschnittsweise.

Beispiel: Wechsel zum 1. Juli von fünf auf drei Tage, Basis 30 Tage.

AbschnittRechnungErgebnis
Januar–Juni30 ÷ 12 × 615,0 Tage
Juli–Dezember18 ÷ 12 × 69,0 Tage
Gesamt24 Tage

Unregelmäßige Verteilung

Bei Beschäftigten, deren Arbeitstage von Woche zu Woche wechseln — Einzelhandel, Gastronomie, Pflege —, führt die Tagesrechnung nicht weiter. Zwei Wege sind gangbar:

Über die Jahresarbeitstage. Anspruch = Jahresurlaub bei Fünftagewoche ÷ 260 × tatsächliche Jahresarbeitstage. Die Zahl der Jahresarbeitstage steht erst am Jahresende fest, weshalb unterjährig mit einem Planwert gearbeitet werden muss.

Über Stunden. Das Urlaubskonto wird in Stunden geführt. Ein Urlaubstag verbraucht die Sollstunden des jeweiligen Tages.

Warum Stunden die bessere Lösung sind

Bei unregelmäßiger Verteilung ist die Stundenführung nicht nur genauer, sondern auch fairer:

  • Ein Urlaubstag an einem Zehn-Stunden-Tag verbraucht mehr als einer an einem Vier-Stunden-Tag — genau so, wie es der Freistellungswirkung entspricht.
  • Modellwechsel wirken automatisch richtig, weil sich das Sollstundenmodell ändert, nicht der Anspruch.
  • Der Resturlaub bleibt jederzeit korrekt, ohne Nachberechnung.

Der Nachteil ist die geringere Anschaulichkeit: »17,5 Stunden Resturlaub« ist schwerer zu lesen als »zwei Tage«. Eine gute Darstellung zeigt beides — Stunden als Basis, Tage als Umrechnung auf das aktuelle Modell.

Diskriminierungsverbot

§ 4 Abs. 1 TzBfG verbietet, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln. Für den Urlaub bedeutet das: Die anteilige Umrechnung ist zulässig und geboten; jede darüber hinausgehende Kürzung ist es nicht.

Praktisch relevant wird das bei Zusatzurlaub, der pauschal gewährt wird — etwa zwei zusätzliche Tage für alle. Ein solcher Anspruch ist ebenfalls anteilig umzurechnen, nicht pauschal zu streichen.

Feiertage

Ein Feiertag, der auf einen regulären Arbeitstag fällt, ist bezahlt frei und verbraucht keinen Urlaub. Ein Feiertag an einem ohnehin freien Tag bringt keinen Ausgleich.

Daraus entsteht eine systematische Ungleichheit: Wer immer montags frei hat, verliert die Feiertage, die auf Montage fallen. Rechtlich ist das hinzunehmen; wer es ausgleichen will, braucht eine ausdrückliche vertragliche Regelung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

  • § 3 BUrlG — gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen
  • § 4 TzBfG — Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte, Pro-rata-temporis-Grundsatz

Rechtsprechung

  • EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 – C-415/12 (Brandes) — bereits erworbener Urlaub darf beim Wechsel in Teilzeit nicht anteilig gekürzt werden
  • EuGH, Urteil vom 11.11.2015 – C-219/14 (Greenfield) — Neuberechnung des Urlaubs nur für Zeiträume nach der Änderung des Arbeitsrhythmus

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Nur wenn sie an weniger Wochentagen arbeiten. Bei gleicher Zahl von Arbeitstagen mit kürzeren Tagen bleibt die Zahl der Urlaubstage identisch.
Bereits erworbener Urlaub darf nicht rückwirkend gekürzt werden. Für die Zeit nach der Änderung ist neu zu rechnen; beide Abschnitte werden addiert.
Über die Jahresarbeitstage oder über Stunden. Die Führung des Urlaubskontos in Stunden ist bei schwankender Verteilung die genaueste Methode.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt dann 16 Arbeitstage, ein vertraglicher Anspruch von 30 Tagen bei Fünftagewoche entspricht 24 Tagen.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am