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Feiertage und Brückentage in Hamburg

Zehn gesetzliche Feiertage – Planung mit wenigen Hebeln

3 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

Hamburg gehört zu den Ländern mit einer schlanken Feiertagsliste. Zehn gesetzliche Feiertage bedeuten für die Urlaubsplanung: wenige, dafür sehr wertvolle Hebel.

Die Feiertage im Überblick

FeiertagDatumGeltung
Neujahr1. Januarbundesweit
Karfreitagbeweglichbundesweit
Ostermontagbeweglichbundesweit
Tag der Arbeit1. Maibundesweit
Christi Himmelfahrtbeweglich, Donnerstagbundesweit
Pfingstmontagbeweglichbundesweit
Tag der Deutschen Einheit3. Oktoberbundesweit
Reformationstag31. Oktoberregional
1. Weihnachtsfeiertag25. Dezemberbundesweit
2. Weihnachtsfeiertag26. Dezemberbundesweit

Die Brückentag-Hebel

Christi Himmelfahrt — immer ein Donnerstag, der Brückenfreitag erzeugt aus einem Urlaubstag vier freie Tage. Der stärkste Einzelhebel des Jahres.

Reformationstag — festes Datum, wandert durch die Woche. Auf einem Dienstag oder Donnerstag entsteht derselbe Hebel; auf einem Mittwoch ergeben zwei Urlaubstage fünf freie Tage.

Ostern — vier Urlaubstage von Dienstag bis Freitag der Osterwoche ergeben zehn zusammenhängende freie Tage.

Pfingsten — der Pfingstmontag lässt sich mit vier Urlaubstagen zu neun freien Tagen ausbauen.

Jahreswechsel — je nach Wochentagslage der Weihnachtsfeiertage entstehen hier die längsten Zeiträume mit dem geringsten Einsatz.

Norddeutschland im Vergleich

Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eine identische Feiertagsliste. Für Unternehmen mit Standorten in mehreren dieser Länder entfällt die standortbezogene Differenzierung — solange kein Standort in Mecklenburg-Vorpommern hinzukommt, wo der Internationale Frauentag gilt.

Was für die Verwaltung zählt

Maßgeblich ist die Arbeitsstätte, nicht der Wohnort. Feiertage setzen das Tagessoll auf null, ohne Minus; der Ausfall ist nach § 2 EntgFG zu vergüten.

Ein Feiertag an einem ohnehin freien Tag bringt keinen Ausgleich — bei Teilzeit mit festen freien Wochentagen entsteht dadurch eine systematische Ungleichheit, die nur über eine ausdrückliche Regelung ausgeglichen werden kann.

Arbeit an Feiertagen

§ 9 ArbZG verbietet die Beschäftigung; § 10 ArbZG enthält den Ausnahmekatalog — in Hamburg praktisch relevant in Hafen und Logistik, Gastronomie, Kultur, Verkehr und Gesundheitswesen. Es besteht Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen; mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.

Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit sind unter den Voraussetzungen des § 3b EStG steuerfrei — der Einzelnachweis der Stunden je Person, Tag und Uhrzeit ist Voraussetzung.

Die Angaben beruhen auf dem Feiertagsgesetz des Landes. Änderungen sind vor einer verbindlichen Planung zu prüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

  • Hamburg, Gesetz über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage (Feiertagsgesetz) — bestimmt abschließend, welche Tage im Land gesetzliche Feiertage sind; als Landesrecht abrufbar über das Landesrechtsportal des Landes Hamburg
  • § 9 ArbZG — Sonn- und Feiertagsruhe
  • § 10 ArbZG — Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe
  • § 11 ArbZG — Ersatzruhetage und Mindestzahl beschäftigungsfreier Sonntage
  • § 2 EntgFGEntgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, Lohnausfallprinzip
  • § 3b EStG — Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • § 7 BUrlG — Urlaubswünsche, dringende betriebliche Belange, Übertragung und Abgeltung

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zehn – die neun bundeseinheitlichen sowie der Reformationstag am 31. Oktober.
Nein. Fronleichnam ist in Hamburg kein gesetzlicher Feiertag.
Maßgeblich ist die Arbeitsstätte. Da Schleswig-Holstein und Niedersachsen dieselbe Liste haben, entstehen im Hamburger Umland keine Unterschiede.
Ladenöffnung und Arbeitszeitrecht sind zwei getrennte Materien. Auch bei zulässiger Ladenöffnung gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu Ersatzruhetagen.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
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