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Feiertage und Brückentage in Niedersachsen

Zehn gesetzliche Feiertage im flächengrößten Flächenland

3 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

Niedersachsen hat zehn gesetzliche Feiertage, die einheitlich im gesamten Land gelten. Anders als in Bayern gibt es keine gemeindescharfen Ausnahmen — für die Verwaltung ist das eine deutliche Erleichterung.

Die Feiertage im Überblick

FeiertagDatumGeltung
Neujahr1. Januarbundesweit
Karfreitagbeweglichbundesweit
Ostermontagbeweglichbundesweit
Tag der Arbeit1. Maibundesweit
Christi Himmelfahrtbeweglich, Donnerstagbundesweit
Pfingstmontagbeweglichbundesweit
Tag der Deutschen Einheit3. Oktoberbundesweit
Reformationstag31. Oktoberregional
1. Weihnachtsfeiertag25. Dezemberbundesweit
2. Weihnachtsfeiertag26. Dezemberbundesweit

Die Brückentag-Hebel

Christi Himmelfahrt — immer ein Donnerstag. Der Brückenfreitag erzeugt aus einem Urlaubstag vier freie Tage und ist damit der stärkste Einzelhebel des Jahres.

Reformationstag — festes Datum am 31. Oktober, wandert durch die Woche. Auf einem Dienstag oder Donnerstag entsteht derselbe Hebel; auf einem Mittwoch ergeben zwei Urlaubstage fünf freie Tage.

Ostern — vier Urlaubstage von Dienstag bis Freitag der Osterwoche ergeben zehn zusammenhängende freie Tage.

Pfingsten — der Pfingstmontag lässt sich mit vier Urlaubstagen zu neun freien Tagen ausbauen.

Der Grenzraum zu Nordrhein-Westfalen

Im Süden und Westen grenzt Niedersachsen an Nordrhein-Westfalen, das zwei zusätzliche Feiertage hat:

NiedersachsenNordrhein-Westfalen
Fronleichnamneinja
Allerheiligenneinja
Reformationstagjanein
Feiertage gesamt1011

Was für die Verwaltung zählt

Feiertage setzen das Tagessoll auf null, ohne dass ein Minus entsteht; der Ausfall ist nach § 2 EntgFG zu vergüten.

Ein Feiertag an einem ohnehin freien Tag bringt keinen Ausgleich. Bei Teilzeit mit festen freien Wochentagen entsteht dadurch eine systematische Ungleichheit, die rechtlich hinzunehmen ist — wer sie ausgleichen will, braucht eine ausdrückliche vertragliche Regelung.

Arbeit an Feiertagen

§ 9 ArbZG verbietet die Beschäftigung an gesetzlichen Feiertagen; § 10 ArbZG enthält den Ausnahmekatalog — in Niedersachsen praktisch relevant in Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Logistik, Gastronomie und Gesundheitswesen. Es besteht Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen.

Zuschläge für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit sind unter den Voraussetzungen des § 3b EStG bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei. Voraussetzung ist der Einzelnachweis der begünstigten Stunden je Person, Tag und Uhrzeit.

Die Angaben beruhen auf dem Feiertagsgesetz des Landes. Änderungen sind vor einer verbindlichen Planung zu prüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

  • Niedersachsen, Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) — bestimmt abschließend, welche Tage im Land gesetzliche Feiertage sind; als Landesrecht abrufbar über das Landesrechtsportal des Landes Niedersachsen
  • § 9 ArbZG — Sonn- und Feiertagsruhe
  • § 10 ArbZG — Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe
  • § 11 ArbZG — Ersatzruhetage und Mindestzahl beschäftigungsfreier Sonntage
  • § 2 EntgFGEntgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen, Lohnausfallprinzip
  • § 3b EStG — Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • § 7 BUrlG — Urlaubswünsche, dringende betriebliche Belange, Übertragung und Abgeltung

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zehn – die neun bundeseinheitlichen sowie der Reformationstag am 31. Oktober.
Nein. Fronleichnam ist in Niedersachsen kein gesetzlicher Feiertag, auch nicht in den katholisch geprägten Regionen.
Maßgeblich ist die Arbeitsstätte. Nordrhein-Westfalen hat Fronleichnam und Allerheiligen zusätzlich, sodass im Grenzraum getrennte Kalender nötig sind.
Nein. Das Feiertagsrecht gilt einheitlich für das gesamte Land.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
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