RatgeberNiveau: ExperteLohnZuschlägeEStG

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG – Nacht, Sonntag, Feiertag

Die drei Voraussetzungen, an denen die Steuerfreiheit hängt

4 Min. Lesezeit · Aktualisiert am

§ 3b EStG ist eine der wenigen echten Steuerbefreiungen im Lohnsteuerrecht — und eine der am häufigsten beanstandeten Positionen in der Lohnsteuer-Außenprüfung. Der Grund ist nicht die Berechnung, sondern der Nachweis.

Die begünstigten Zeiten

ZeitraumHöchstsatz vom Grundlohn
Nachtarbeit 20–6 Uhr25 %
Nachtarbeit 0–4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde40 %
Sonntagsarbeit50 %
Gesetzliche Feiertage und 31.12. ab 14 Uhr125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai150 %

Für Sonn- und Feiertage gilt die Begünstigung auch für die Arbeit, die am folgenden Tag bis 4 Uhr geleistet wird, sofern sie am Sonn- oder Feiertag begonnen wurde.

Maßgeblich für die Feiertage ist das Recht des Landes, in dem die Arbeitsstätte liegt.

Die drei Voraussetzungen

Der Grundlohn

Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der für die regelmäßige Arbeitszeit zusteht, umgerechnet auf eine Stunde. Nicht einzurechnen sind sonstige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Der anzusetzende Grundlohn ist nach oben gedeckelt: Nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG ist er mit höchstens 50 Euro je Stunde anzusetzen; ein darüber liegender tatsächlicher Grundlohn bleibt für die Berechnung unberücksichtigt.

Gesamtvergütung

200,00 €

Grundvergütung: 160,00 €Zuschlag: 40,00 €

Diese Zuschläge sind bis zu den genannten Prozentsätzen steuerfrei (§3b EStG).

Zeiten erfassen statt nur rechnen

PlainStaff erfasst Arbeits- und Projektzeiten, hält Budgets im Blick und macht Abrechnung einfach. Vergleiche Tools, prüf Alternativen – oder starte direkt die Demo.

Kostenlose Testphase • Keine Kreditkarte erforderlich

Zum Rechner

Sozialversicherung

Steuerfreiheit bedeutet nicht Beitragsfreiheit. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV zieht für die Sozialversicherung eine eigene, niedrigere Grenze: beitragsfrei bleiben die Zuschläge nur, soweit der Grundlohn 25 Euro je Stunde nicht übersteigt. Zuschläge, die auf einem darüber liegenden Grundlohn beruhen, sind beitragspflichtig, obwohl sie steuerfrei bleiben.

Diese Zweiteilung ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der Abrechnung und erfordert zwei getrennte Berechnungen mit unterschiedlichen Bemessungsgrenzen.

Kombination mehrerer Zuschläge

Nacht- und Sonntagszuschläge sowie Nacht- und Feiertagszuschläge können nebeneinander steuerfrei gezahlt werden; die Sätze addieren sich dann. § 3b EStG selbst kennt dafür keine eigene Obergrenze — begrenzend wirken die Einzelsätze und die Grundlohngrenze von 50 Euro. Die Einzelheiten der Zusammenrechnung regelt R 3b der Lohnsteuer-Richtlinien.

Treffen Sonntag und Feiertag zusammen, gilt nur der höhere Satz.

Was die Zeiterfassung leisten muss

  1. Minutengenaue Erfassung von Beginn und Ende — Rundungen auf Viertelstunden verfälschen die Zuordnung zu den Zeitfenstern.
  2. Automatische Zerlegung der Arbeitszeit auf die begünstigten Fenster, auch über Mitternacht hinweg.
  3. Berücksichtigung des Standorts für die Landesfeiertage.
  4. Regel für die Aufnahme der Arbeit vor Mitternacht, weil davon der erhöhte Nachtsatz abhängt.
  5. Trennung von tatsächlich geleisteter Arbeit und bezahlter Abwesenheit.
  6. Revisionssicherer Export je Person, Tag und Zeitfenster.

Typische Prüfungsbefunde

BefundFolge
Pauschaler Zuschlag ohne Stundenbezugvollständige Nachversteuerung
Zuschlag auch für Urlaubs- und KrankheitstageNachversteuerung des betroffenen Anteils
Kein Einzelnachweis der Stundenvollständige Nachversteuerung
Grundlohngrenze nicht beachtetanteilige Nachversteuerung
Feiertag nach falschem Bundeslandanteilige Nachversteuerung
SV-Grenze nicht getrennt geprüftBeitragsnachforderung

Die Nachforderung erstreckt sich auf den gesamten Prüfungszeitraum und trifft den Arbeitgeber — auch für den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, der nur eingeschränkt rückbelastbar ist.

Gestaltungshinweise

  • Arbeitsvertragliche Grundlage schaffen. Der Zuschlag muss ausdrücklich als solcher vereinbart sein, nicht Bestandteil einer Gesamtvergütung.
  • Abschlagszahlungen sind zulässig, wenn eine jährliche Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Stunden erfolgt und ein Überhang zurückgefordert oder nachversteuert wird.
  • Dokumentation aufbewahren: Der Nachweis ist Teil der Lohnunterlagen und unterliegt der sechsjährigen Aufbewahrungsfrist — besser gleich acht Jahre, weil die Zeitdaten zugleich als Buchungsbeleg dienen können und dann § 147 Abs. 3 AO greift.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Gesetze und Verordnungen

  • § 3b EStG — Steuerfreiheit der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Grundlohngrenze von 50 Euro
  • § 1 SvEV — Beitragsfreiheit der Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro je Stunde
  • § 41 EStG — Führung und Aufbewahrung des Lohnkontos
  • § 4 LStDV — Pflichtangaben im Lohnkonto

Stand der Auswertung: August 2026. Der Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die neben dem Grundlohn gezahlt werden — jeweils bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns nach § 3b EStG.
Nicht automatisch. Für die Sozialversicherung gilt eine eigene, niedrigere Grundlohngrenze; darüber hinaus fallen Beiträge an, auch wenn der Betrag steuerfrei bleibt.
Nein. Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Zuschlag auf tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten entfällt und einzeln nachgewiesen wird.
Der gesamte Zuschlag wird nachversteuert — rückwirkend für den Prüfungszeitraum, zuzüglich Sozialversicherungsbeiträgen und Nachzahlungszinsen.
Autor
PlainStaff Redaktion
Fachredaktion Personalwesen
Aktualisiert am